Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir fokussiert auf die umfassende Beratung anspruchsvoller Mandanten

Dr. Winfried Heide · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater Wir sind eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- kanzlei mit Sitz in Dresden und einem Büro in Freiberg. Zum Kreis unserer Mandanten gehören neben Aktiengesell- schaften insbesondere mittelständische Unternehmen unter- schiedlicher Rechtsformen, Größenordnungen und Branchen, Gesellschaften und Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie anspruchsvolle Privatpersonen.
Diese Mandanten schätzen unsere zielführende fachüber- greifende Ausrichtung. Sie profitieren von unseren auf lang- jährigen Erfahrungen und persönlichen Mandatsbeziehungen beruhenden Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschafts- prüfung, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung. Eingebunden in ein nationales und internationales Netzwerk kooperieren wir zur Lösung umfassender Fragestellungen mit Fachkollegen, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern.

Umsatzsteuerzahler

Steuersatz: Verpflegung keine begünstigte Nebenleistung zur Übernachtung

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung, die ein Teil des Gesamtumsatzes des Hoteliers darstellt. Dies hätte zur Folge, dass die Kosten für Frühstück, Halb- oder Vollpension seit dem 1.1.2010 ebenfalls dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen würden. Das Bundesfinanzministerium wendet das Urteil allerdings nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an und besteht darauf, dass Verpflegungsleistungen mit 19 % zu versteuern sind.
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Dr. Winfried Heide