Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir fokussiert auf die umfassende Beratung anspruchsvoller Mandanten

Dr. Winfried Heide · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater Wir sind eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- kanzlei mit Sitz in Dresden und einem Büro in Freiberg. Zum Kreis unserer Mandanten gehören neben Aktiengesell- schaften insbesondere mittelständische Unternehmen unter- schiedlicher Rechtsformen, Größenordnungen und Branchen, Gesellschaften und Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie anspruchsvolle Privatpersonen.
Diese Mandanten schätzen unsere zielführende fachüber- greifende Ausrichtung. Sie profitieren von unseren auf lang- jährigen Erfahrungen und persönlichen Mandatsbeziehungen beruhenden Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschafts- prüfung, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung. Eingebunden in ein nationales und internationales Netzwerk kooperieren wir zur Lösung umfassender Fragestellungen mit Fachkollegen, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern.

 

Auch in diesem Jahr unterstützen wir die Jazztage Dresden und präsentieren Ihnen in einem Konzert am 3. November 2011 im Societaetstheater Dresden den als Ausnahmemusiker geltenden RICHARD BONA - Bassgitarre und Gesang. Er gilt seit vielen Jahren als einer der weltweit gefragtesten Bassisten im Bereich des Pop und Jazz und tritt in Dresden mit seinem Programm Richard Bona Solo auf.
Mehr über sein Wirken und sein Programm erfahren Sie unter www.jazztage-dresden.de

Impressionen finden Sie hier

 

Bild der Malerin Viola Schöpe (Dresden) anläßlich unseres 5-jährigen Kanzleijubiläums:

 

Darüber hinaus unterstützten wir die 5. Jazztage Dresden mit der Präsentation eines Konzertes im Societaetstheater: Peter Fessler (Gitarre, Gesang) mit seinem Programm "solophonic"

Impressionen finden Sie hier

 

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Frau Julia Ludwig erfolgreich ihr Certificate in International Accounting (CINA) erhalten hat.

 

Kapitalanleger

Lebensversicherungen: Nicht bedachte Scheidungsfolgen

Ist als bezugsberechtigte Person bei Vertragsschluss „die Ehefrau“ eingesetzt worden, so steht die Todesfallleistung nach einer Scheidung der geschiedenen Ehefrau zu und nicht der Witwe.
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Dr. Winfried Heide