Als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sind wir fokussiert auf die umfassende Beratung anspruchsvoller Mandanten

Dr. Winfried Heide · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater Wir sind eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs- kanzlei mit Sitz in Dresden und einem Büro in Freiberg. Zum Kreis unserer Mandanten gehören neben Aktiengesell- schaften insbesondere mittelständische Unternehmen unter- schiedlicher Rechtsformen, Größenordnungen und Branchen, Gesellschaften und Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie anspruchsvolle Privatpersonen.
Diese Mandanten schätzen unsere zielführende fachüber- greifende Ausrichtung. Sie profitieren von unseren auf lang- jährigen Erfahrungen und persönlichen Mandatsbeziehungen beruhenden Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschafts- prüfung, betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Beratung. Eingebunden in ein nationales und internationales Netzwerk kooperieren wir zur Lösung umfassender Fragestellungen mit Fachkollegen, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern.

 

Der Kanzlei wurde die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle gemäß § 136 Abs. 1 WPO bis zum 13.Dezember 2015 erteilt.

Auch 2011 unterstützten wir die Jazztage Dresden mit der Präsentation eines Konzertes am 3. November 2011 im Societaetstheater Dresden und dem als Ausnahmemusiker geltenden RICHARD BONA - Bassgitarre und Gesang. Er gilt seit vielen Jahren als einer der weltweit gefragtesten Bassisten im Bereich des Pop und Jazz und tritt in Dresden mit seinem Programm Richard Bona Solo auf.
Mehr über sein Wirken und sein Programm erfahren Sie unter www.jazztage-dresden.de

Impressionen finden Sie hier

 

Bild der Malerin Viola Schöpe (Dresden) anläßlich unseres 5-jährigen Kanzleijubiläums:

 

Darüber hinaus unterstützten wir die 5. Jazztage Dresden mit der Präsentation eines Konzertes im Societaetstheater: Peter Fessler (Gitarre, Gesang) mit seinem Programm "solophonic"

Impressionen finden Sie hier

 

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass Frau Julia Ludwig erfolgreich ihr Certificate in International Accounting (CINA) erhalten hat.

 

Alle Steuerzahler

Fahrtkosten: Bei einem Vollzeitstudium in voller Höhe abzugsfähig

Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen entschieden, dass Fahrten zwischen der Wohnung und einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung in voller Höhe (wie Dienstreisen) und nicht nur beschränkt in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden können.
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Dr. Winfried Heide